Asset Protection ist nicht nur etwas für Vermögende.

Der Schutz des Vermögens steht für die meisten Investoren an erster Stelle. Neben der Diversifikation des Vermögens in verschiedene Assetklassen wie z.B. Aktien, Anleihen, Immobilien und Edelmetalle, kann es auch sinnvoll sein, sein Vermögen in verschiedene Rechtsstrukturen zu verteilen und zu besitzen.

Gründe dafür sind fragile politische und ökonomische Zeiten, sowie der Schutz des Vermögens vor Zugriff von Gläubigern. Das können Privatpersonen, Unternehmen oder auch der Staat selbst sein.

Viele Bürger sind in der EU der Ansicht, dass die Ersparnisse in der EU und im Euro nicht mehr sicher sind. Gründe und Alarmsignale sind, dass die EU-Staaten, die Banken und die Versicherer in Schieflage geraten sind. Die Drehbücher für solche Finanzmiseren sind bereits geschrieben und in Gesetze eingebettet.

Lauernde Gefahren für Ihr Geld!

  • Die Einlagensicherung von 100.000 Euro je Kunde und Institut soll bis zum Jahr 2024 mit 0,8% aller Spareinlagen abgesichert sein. Sollte dies im Pleitefall nicht ausreichen, sollen die Banken Gelder nachschießen oder Kredite aufnehmen. Zukünftig soll das deutsche System in eine europäische Einlagensicherung überführt werden. Dann haften wir auch für z.B. griechische Banken. Wie soll das funktionieren? Siehe Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)

  • Banken können zur Sanierung auf die Einlagen Ihrer Gläubiger (Sparer) zugreifen bis zur völligen Enteignung. Die sogenannte Bail-in Klausel sieht vor, dass Sie im Falle einer Bankpleite statt ihren Ersparnissen zum Aktionär der maroden Bank werden. Gutes Geld gegen wertlose Aktien. Ein wirklich schlechter Deal. Das gilt auch für Zertifikate, da diese dem Emmitentenrisiko unterliegen. Es gibt hierzu keine Einlagensicherung. Siehe Sanierungs- und Abwicklungsgesetzt (SAG) Kapitel 2

  • Lebensversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds können garantiert zugesagte Leistungen (auch laufende Renten!) kürzen. Siehe VAG – §314 Zahlungsverbot  und Herabsetzung von Leistungen

  • Bausparkassen kann die Zahlung verboten werden und auch die geordnete Insolvenz nach SAG angeordnet werden. Siehe BausparkG – §15 Zahlungsverbot, Zustimmung zur vereinfachten Abwicklung

Lösungen mit Asset Protection

  • Schutz des Vermögens vor Gläubigern
    Deutsche Finanzämter werden zwar automatisch über bestehende Auslandskonten informiert, auf Schweizer Konten oder Liechtensteiner Lebensversicherungen hat der deutsche Staat aber keinen Zugriff. Will der deutsche Fiskus Steuern eintreiben, leistet die Schweiz keine Vollstreckungshilfe. In Deutschland können seit 2013 Bankkonten von privaten Gläubigern ausfindig gemacht werden. Diese Möglichkeit besteht für Schweizer Konten und Liechtensteiner Lebensversicherungen nicht.

  • Schutz vor Währungsreform und Verstaatlichung
    Das größte Risiko, sein Geld zu verlieren, geht von der eigenen Regierung aus. Die meisten haben Angst vor Markt- und Finanzrisiken. Das schleichende Risiko einer Verstaatlichung seitens der eigenen Regierung wird massiv unterschätzt. Die meisten Regierungen sind immer mehr verzweifelt, weil sie hoffnungslos überschuldet sind und das führte in der Vergangenheit immer auch zu verzweifelten Maßnahmen. Siehe Vorbereitung Enteignung EU-Staatsanleihen. Die einschneidendste Maßnahme ist die Enteignung über eine Währungsreform (in Deutschland drei Mal in den letzten 100 Jahren). Übrigens wurde der Schweizer Franken 1850 als erste Bundeswährung eingeführt und ist bis heute gültig. Den besten Schutz bieten aber nach wie vor Sachwerte in Form von Aktienfonds, Immobilien und Edelmetallen und das am besten mit dem Lagerort Schweiz oder Liechtenstein.

  • Schutz vor Goldverbot
    Gold ist die Währung der letzten Instanz, wenn ein Finanzsystem kollabiert. Darum horten die staatlichen Zentralbanken viele Tonnen von Gold (Deutschland: 1.366 Tonnen im Wert von 168 Mrd. Euro. Stand 2019). Gerade wenn Gold als Krisenwährung interessant wird, versuchen Regierungen Privatbesitzer mit Goldverboten zu enteignen. So geschehen unter anderem auch in Deutschland und in den USA (Wikipedia Goldverbot). Ein etwaiges Goldverbot in der Schweiz müsste per Volksentscheid beschlossen werden und das kann man so gut wie ausschließen.

  • Recht auf Eigentum
    Die Schweizer Verfassung garantiert das Recht auf Eigentum und im Falle von Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, eine volle Entschädigung (Art. 26 „Eigentumsgarantie“). In Deutschland heißt es im Grundgesetz Art. 14 dagegen: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

  • Standort außerhalb EU
    Die Standortvorteile der Schweiz und des Fürstentums Liechtensteins liegen klar auf der Hand. Beide verfügen über ein ausgezeichnetes Finanzrating (Liechtenstein hat keine Staatsschulden). Durch die direkte Demokratie können in der Schweiz einschneidende Gesetzesänderungen nur über einen Volksentscheid herbeigeführt werden. Geographisch liegen sie im Herzen Europas, sind aber nicht Mitglied der EU und somit politisch unabhängig.

  • Produktlösungen
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